Zur Entwicklung der gerichtlichen Medizin

Als erster Gerichtsmediziner heutiger Prägung ist Ambroise Paré (1517–1590) anzusehen. Ein zweiter großer Name der französischen Gerichtsmedizin ist Antoine Louis (1723–1791). Ein Erlass des Königs Heinrich IV. von 1603 überträgt dem Leibarzt die Aufgabe, in jeder Stadt, in der ständig Rechtspflege geübt wird, zwei Gerichtsärzte zu ernennen; ein Erlass von 1692 überträgt diese Ernennungen auf die Stadtverwaltungen.

In Heidelberg wurden seit 1651 von der Medizinischen Fakultät gerichtliche Gutachten erstattet. Wie auch sonst vielfach, wurde die gerichtliche Arzneikunde zunächst nebenamtlich von Vertretern anderer Fächer gelehrt. Die Bezeichnung „gerichtliche Medizin“ wurde zuerst um 1700 gebraucht. Im Jahre 1774 wird als Lehrbuch der gerichtlichen Medizin „der Ludwig“ empfohlen = „D. Christiani Gottlieb Ludwig, ord. Professor Med. in acad. Lips. quondam Decani, Institutiones Medicinae Forensis praelectionibus academicis accomodatae”, erstmalig 1764 in Leipzig erschienen.

Bereits 1740 wurden an der Universität in Kopenhagen Vorlesungen über Gerichtsmedizin gehalten. Während der Französischen Revolution wurden die ersten Vorlesungen über Gerichtsmedizin an der Akademie von Dijon gehalten. An der Prager Universität, an welcher seit 1785 Vorlesungen aus der gerichtlichen Medizin abgehalten wurden, entstand 1807 der ordentliche Lehrstuhl im Fach gerichtliche Medizin, den Bernt von 1808–1813 innehatte.

Unter dem Einfluss von Josef BERNDT und Peter FRANK trat jener Umschwung in der Auffassung des Faches der gerichtlichen Medizin ein, der in Wien 1804 zur Gründung eines Lehramtes und 1818 eines Institutes für gerichtliche Medizin führte. Die erste Professur der gerichtlichen Medizin in Wien übernahm Viets (1805–1813). An der Alma mater Carola Francisca Graecensis wurde der erste Lehrstuhl für gerichtliche Medizin 1861 mit A. SCHAUENSTEIN besetzt, a. o. Professor für Staatsarzneikunde in Graz.

Seit 1819 ist Gerichtsmedizin in Dänemark Prüfungsfach. 1910 waren erstmalig eigene Räume verfügbar, 1921 Bau des ersten Institutes. 1832 erhält die Hauptstadt Brasiliens Rio de Janeiro den ersten Lehrstuhl für Gerichtsmedizin, dem bald ein solches in Bahia folgt. 1844 wird in Peru der erste Lehrstuhl für gerichtliche Medizin eröffnet. Bis heute gibt es noch kein gerichtsmedizinisches Institut dort. 1839 wird in Glasgow der gerichtsmedizinische Lehrstuhl an der Universität errichtet.

Die gerichtliche Medizin hat Ende des 19.Jh in Deutschland als akademisches Fach ein sehr kümmerliches Dasein geführt, schreibt Kockel 1928. Aus einer Statistik geht hervor, dass 1889 keine einzige ordentliche Professur für das Fach Gerichtsmedizin in Deutschland besteht. Von 20 deutschen Hochschulen haben 2 Hochaschulen Ordinarien, aber nur im Nebenfach, 10 Hochschulen Extraordinarien, ohne dass alle einen Lehrauftrag für dieses Fach haben, 1 Hochschule Privatdozentur, besonders für Juristen.

Als Richard Kockel (1865 –1934) auf Antrag der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig von der Sächsischen Landesregierung zum a. o. Professor für gerichtliche Medizin ernannt wird, beginnt die eigentliche Geschichte der Leipziger gerichtlichen Medizin. Am 5. Mai 1900 wurde die Gerichtsmedizin durch Verordnung des Königlich-Sächsischen Kultusministeriums zum selbständigen Lehrinstitut erklärt und KOCKEL zum Direktor ernannt. Ihm ist es zu verdanken, dass die gerichtliche Medizin, seit 1901 bereits Pflichtfach, 1927 auch Prüfungsfach im medizinischen Staatsexamen wird.Nach einer Umfrage an allen deutschen Hochschulen teilt Kockel 1928 mit, dass sich an 24 Hochschulen 14 eigene Institute finden.

Die gerichtliche Medizin wurzelt mehr als andere Disziplinen der Medizin im Heimatland, da die Rechtsprechung in den einzelnen Staaten verschieden ist. 1955 erscheint das erste Lehrbuch der gerichtlichen Medizin in finnischer Sprache. Die Gerichtsmedizin, wie wir sie verstehen, steht in den USA noch ganz in den Anfängen. Diesen Zustand hat sie ohne Zweifel dem Coroner-System zu verdanken. Der Tätigkeitsbereich der Gerichtlichen Medizin ist in den 52 Staaten völlig uneinheitlich organisiert. Es sind Bestrebungen im Gange, das Fach der gerichtlichen Medizin nach europäischem Vorbild einzuführen. Als bisheriger Erfolg wird die Gründung der „American Academy of Forensic Sciences“ 1948 zu nennen sein. Die wechselvolle Entwicklung der Medizin, Zahnmedizin, Gerichtsmedizin und der Rechtswissenschaften ist die Folge der wirtschaftlichen und damit politischen Entwicklung in Europa.

Zu Zeiten des „Heiligen Römischen Reiches“ war die Zerstückelung Deutschlands in 399 selbständige und mehr als 1000 halbselbständige Staaten besonders erschwerend. Tatsächlich herrschten in diesem Reich Österreich und Preußen, deren Einfluss im 18.Jh. bedeutend gewachsen war.

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