Tagungsbericht

Bericht zur 39. Jahrestagung des Interdisziplinären Arbeits kreises für Forensische Odontostomatologie (AKFOS)

Von Claus Grundmann, Duisburg

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Tagungsbericht der

39. Jahrestagung des Arbeitskreises für Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS)

Am 07.11.2015 fand vor zahlreichen nationalen und internationalen Teilnehmern und Referenten -im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages 2015- im Frankfurter Messegelände die 39. AKFOS-Jahrestagung statt.

Nach der Tagungseröffnung durch den AKFOS-Vorsitzenden, Prof. Dr. Rüdiger Lessig (Halle/Saale), folgten im Vormittagsprogramm mehrere Vorträge aus den Grenzbereichen von Zahn, Recht, Kinderschutz und häuslicher Gewalt.
Im Nachmittagsprogramm referierten anerkannte Experten aus dem In- und Ausland zur forensischen Altersdiagnostik und zur zahnärztlichen Identifizierung.

Im ersten Vortrag beschäftigte sich Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener (Münster) mit dem Thema "Leitlinien" und stellte dabei die süffisante Frage, ob es sich hierbei um willkommene Orientierungshilfen oder beargwöhnte Menetekel handeln würde. Der Referent berichtete über die Unsicherheit vieler Kollegen im Bezug auf geltende Leitlinien. Leitlinien würden auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ärztlicher Erfahrung beruhen und eine gewisse "Standardgemässigkeit" darstellen. Sie sollten schnell verfügbar sein und transparente Informationen enthalten. Sie stünden nicht im Widerspruch zur "Therapiefreiheit", sondern seien als Unterstützung der "Therapieverantwortung" zu werten.

Dr. Karl-Rudolf Stratmann (Köln) berichtete über die gerichtliche Begutachtung funktionsanalytischer und/oder funktionstherapeutischer Fragestellungen. Die zuständigen Gerichte sollten diese Begutachtungen nur in die Hände von in Kiefergelenksfragestellungen erfahrenen Kollegen geben. Diese Fragestellungen seien häufiger komplexer Natur. Oftmals müsse der Sachverständige Stellung nehmen, ob eine Cranio-mandibuläre Erkrankung  (CMD) durch die eigentliche zahnärztliche Behandlung ausgelöst oder verschlimmert worden sei. Stratmann erläuterte die erforderlichen Basisuntersuchungen sowie die weiterführende Zusatzdiagnostik.

Der Einsatz der digitalen Volumentomographie (DVT) im Kontext eines zahnärztlichen Gutachtens war Inhalt des Vortrags von Herrn Dr. Dennis Rottke (Freiburg). Zu Beginn erläuterte er, dass eine DVT -als positiven Nebeneffekt- eine geringere Strahlenbelastung als eine Computertomographie (CT) aufweisen würde. Schwerpunkt der DVT-Diagnostik seien beispielsweise überzählige und verlagerte Zähne sowie Kieferhöhlen-Pathologien. Dagegen sei eine suffiziente Speicheldrüsendiagnostik mit einer DVT weniger gut durchzuführen. Der Referent erläuterte ausführlich die technischen und rechtlichen Grundlagen aller mittels der digitalen Volumentomographie aquirierten Daten.

Einen Überblick über die Identifizierung unbekannter (Brand-) Leichen bei Groß-Schadensereignissen gab Frau Bettina Eickhoff (Köln). Sie stellte die drei primären Identifizierungsmerkmale vor sowie deren weitere Informationsverarbeitung (ante- und post-mortale Daten) mithilfe der bewährten Identifizierungssoftware. Welche Destruktionen des menschlichen Körpers durch starke Hitzeeinwirkung (Temperatur, Expositionsdauer, Umgebungsfeuchtigkeit) entstehen können, konnten die Teilnehmer anhand des gezeigten Bildmaterials eigenständig beurteilen.

Der zweite Teil des diesjährigen Vormittagsprogramms beschäftigte sich mit den Themen Kinderschutz und häusliche Gewalt aus zahnärztlicher Sicht sowie mit einigen Fallbeispielen aus der Rechtspraxis zum Kontext (Zahn-) Arzt und Werbung.

Dass Kinder -trotz aller Bemühungen- nach wie vor regelmäßig Opfer von Gewalttaten werden oder einer andersgearteten Kindeswohlgefährdung ausgesetzt sind, demonstrierte Prof. Dr. R. Lessig eindrucksvoll in seinem Vortrag. Oftmals sind Kinderärzte und/oder Zahnärzte die ersten Kontaktstellen, wo derartige Fälle entdeckt werden. Wie in diesem Spannungsfeld zu verfahren sei, erläuterte der Referent umfassend unter Bezugnahme auf die ärztliche Schweigepflicht und das Bundeskinderschutzgesetz.

In diesem Zusammenhang stellte Dr. Dr. Claus Grundmann (Moers) den vor einigen Jahren von den nordrheinischen und westfälischen Zahnärztekammern bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen herausgegebenen Befundbogen zur Dokumentation gewaltbedingter Verletzungen -speziell im Kopf- und Gesichtsbereich- vor. Der Referent betonte, dass Gewalttaten in der Regel kein einmaliges Ereignis sind. Vor allem Partnerschaftsgewalt zeichne sich durch wiederholte und meist an Intensität zunehmende Gewaltanwendungen aus. Da sich die Gewalt vielfach gegen den ungeschützten Kopf richtet, sind Zahnärztinnen und Zahnärzte oftmals die ersten (und mitunter auch einzigen) sachverständigen Zeugen dieser Ereignisse.

Im letzten Vortrag vor der Mittagspause sprach Herr Reiner Napierala, Düsseldorf, über die Möglichkeiten und Grenzen des (zahn-) ärztlichen Werberechts. Eine zentrale Rolle spiele hierbei die vor Jahren durch das Bundesverfassungsgericht eingeleitete Liberalisierung des Werberechts. Es bestünde inzwischen kein Zweifel daran, dass auch (Zahn-) Ärzte werben dürfen. Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass sowohl irreführende als auch sachlich unangemessene Werbung weiterhin verboten wäre.

Das Nachmittagsprogramm wurde eröffnet durch einen Vortrag von Frau Dr. Bianca Gelbrich (Leipzig) zum Thema Altersschätzung und Entwicklungsbiologie im Rahmen eines interdisziplinären Kooperationsverbundes. Ziel dieser Untersuchungen waren die Vergleiche von Fernröntgenseitaufnahmen, Handröntgenaufnahmen und Orthopantomogrammen und deren Übertragungen auf andere Fachgebiete (Kieferorthopädie, forensische Altersdiagnostik). Die Referentin stellte fest, dass beispielsweise neuere Methoden nach GILSANZ-RATIB für die Kieferorthopädie und die forensischen Wissenschaften weniger geeignet seien als die bewährten Methoden nach GREULICH-PYLE bzw. THIEMANN-NITZ.

Auch Prof. Dr. Dr. Götz Gelbrich aus Würzburg referierte anschließend über die aus der kieferorthopädischen Routine gewonnenen Daten der dentalen und skelettalen Reifungsgrade. Die Kieferorthopädie besitzt ein Alleinstellungsmerkmal, da nur hier simultane Hand- und Panoramaschichtaufnahmen in großer Zahl vorliegen. Werden beide Methoden kombiniert, so kommt es zu einer signifikanten Verbesserung der Standardabweichungen der Schätzfehler der Einzelmethoden. Dies würde insbesondere in der forensischen Altersdiagnostik zu einer Verbesserung der Strafmündigkeitsbeurteilung führen.

Dass zahnärztliche Identifizierungen nicht nur in Einzelfällen, sondern auch bei Massenkatastrophen weiterhin einen hohen Stellenwert besitzen, zeigte Dr. Dr. Claus Grundmann in seinem Vortrag: neben Einzelfall-Beispielen wurde unterschiedliches Zahlenmaterial von Massenkatastrophen vorgestellt und erläutert: u.a. der Flugzeugabsturz am Bodensee (2002), die Tsunami-Katastrophe in Südostasien (2004), die Abstürze der Boeing 777 der Malaysian Airlines in der Ostukraine (2014) und des Airbus A 320 von Germanwings (2015) in Südfrankreich sowie das Erdbeben in Nepal (2015). Die Tatsache, dass von nahezu jeder Person Zahn- und Röntgenbefunde in zahnärztlichen Praxen für viele Jahre archiviert werden, führen oftmals zu kostengünstigen, schnellen und verlässlichen dentalen Identifizierungen von unbekannten Toten - sowohl im Einzelfall wie auch bei Massenkatastrophen. 

Auch Kriminalhauptkommissarin Isabel Riege (Bundeskriminalamt, Wiesbaden) beschäftige sich in ihrem Referat mit den Einsätzen der Identifizierungskommission (IDKO) des Bundeskriminalamtes: Insbesondere die Ereignisse der letzten beiden Jahre mit den Flugzeugabstürzen in der Ostukraine (Malaysian Airlines MH 17), in Mali (Air Algerie AH 5017) und in Südfrankreich (Germanwings 4U 9525) wurden in ihrer Präsentation ausführlich und mit beeindruckendem Bildmaterial sowie zusätzlichen Informationen dargestellt. Gleiches gilt auch für den von ihr vorgetragenen IDKO-Einsatz nach dem Erdbeben in Nepal im Frühjahr 2015. Neben der Einsatzvorstellung wurden im Vortrag Informationen zu den neuen Interpol AM/PM-Formularen des DVI System International vermittelt.

Dr. Dr. Jean-Marc Hutt (Strasbourg/Frankreich), der als forensischer Zahnarzt in die Identifizierungstätigkeiten nach dem Absturz der McDonnell Douglas MD 83 der Air Algerie AH 5017 eingebunden war, präsentierte beeindruckendes Bild- und Informationsmaterial dieses nicht-alltäglichen Identifizierungseinsatzes. Von den 116 Passagieren und Crew-Mitgliedern konnten in 71 Fällen ante-mortale Zahndaten beigebracht werden. In 42 Fällen lagen sogar ante-mortale Zahnröntgen-Aufnahmen vor. Es wurden am Unglücksort insgesamt 170 Kieferteile aufgefunden. In diesen Kieferteilen befanden sich ca. 20 Prozent der geschätzten Zähne der Absturzopfer. Trotz des hohen Zerstörungsgrades konnten 9 Opfer eindeutig zahnärztlich identifiziert werden und weitere 8 Opfer durch die Kombination von ante- und post-mortalen Zahn- und DNA-Vergleichsuntersuchungen. Insgesamt ist es gelungen 115 der 116 Opfer durch den ante- und post-mortalen Vergleich primärer Identifizierungsmerkmale eindeutig ihre Identität zurückzugeben.

Den Abschluss der diesjährigen AKFOS-Jahrestagung bildete der Vortrag von Herrn Heinz Lindekamp (Hünxe), der eine Beurteilung der Notfallseelsorge aus dem Blickwinkel eines ehemaligen Todesermittlers unter dem Thema "Wenn die Seele Schaden nimmt" vornahm: Dies trifft nicht nur für Hinterbliebene, sondern möglicherweise auch für Freunde, Polizeibeamte, Mitglieder der Feuerwehren usw. zu. Der Referent berichtete über das bei diesen Einsätzen erforderliche Einfühlungsvermögen, das hohe Maß an Disziplin und die erforderliche Eigenhygiene, um sich als Notfallseelsorger (für die verschiedenen Personengruppen) selbst vor einem "seelischen Schaden" zu bewahren.

Die 40. AKFOS-Jahrestagung findet als Jubiläumsveranstaltung am Samstag, 8.10.2016, im Hörsaal der Inneren Medizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz statt. Hierzu wird bereits an dieser Stelle eingeladen.

Dr. med. Dr. med. dent.
Claus Grundmann
-AKFOS-Sekretär-
Arnikaweg 15
47445 Moers
clausgrundmann@hotmail.com

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