Tagungsbericht

Die 40. Jahrestagung des Arbeitskreises

für forensische Odentostomatologie ( AKFOS)


fand am Samstag, den 08.10.2016 in Mainz in der Universitätszahnklinik statt.

Das Programm als PDF können Sie hier downloaden.

40. Jahrestagung des Arbeitskreises für
Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS) 

 

Am 08.10.2016 fand im Klinikum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz die 40. AKFOS-Jahrestagung statt. Sie wurde vom AKFOS-Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Rüdiger Lessig, Halle/Saale, eröffnet.  

 

Anlässlich der Jubiläumsveranstaltung wurde ein Grußwort der Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Frau Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke, Hamburg, verlesen: sie lobte die gute interdisziplinäre Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) und der DGZMK seit über vier Jahrzehnten. Gleichzeitig dankte sie für das verantwortungsvolle und verlässliche Wirken, das sich vor allem im Grenzbereich zwischen juristischer und kriminologischer sowie zahnmedizinischer Expertise bewegt. Sie betonte unter welch extremen Bedingungen die AKFOS-Mitglieder oftmals ihre Tätigkeit verrichten müssen. Dabei nannte sie die Tsunami-Katastrophe von 2004 und die selbstlose Hilfe der forensisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Opferidentifizierung: „unter übelsten Voraussetzungen - da kann man nur höchsten Respekt und Anerkennung zollen!“  

 

Im ebenfalls übermittelt wurde ein Gruß des Präsidenten der DGRM, Herrn Prof. Dr. Thomas Bajanowski, Essen. Es wurde an die AKFOS-Gründung am 29.10.1976 in Stuttgart erinnert sowie an die Nestoren Prof. Dr. Dr. Werner Hahn, Kiel, und Dr. Georg Gümpel, Hamburg, für die DGZMK sowie Prof. Dr. Horst Leithoff und Prof. Dr. Dr. Rolf Endris, beide Mainz, für die DGRM.  

 

Anschließend folgte das Grußwort von Herrn Admiralarzt a.D. Dr. Wolfgang Barth, Bornheim, in Vertretung des durch eine Bundeswehrtagung verhinderten Herrn Flottenarzt Dr. Helfried Bieber, Koblenz. Barth gratulierte dem Arbeitskreis und hob die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bundeswehr und AKFOS hervor. Die Freude hierüber war ihm sichtlich anzumerken, da viele dieser Jahre in seine Amtszeit als Inspizient Zahnmedizin der Bundeswehr fielen. Dabei betonte er, wie wichtig es sei den Toten ihren Namen und den Angehörigen eine verbindliche, meist traurige Gewissheit zu geben. Es war ihm ein Bedürfnis darzustellen, dass der Sanitätsdienst der Bundeswehr -falls erforderlich- in Amtshilfe für das Bundeskriminalamt (BKA) tätig würde, aber andererseits nicht permanenter Teil der Identifizierungskommission (IDKO) sein würde. In die Zukunft blickend versprachen er und sein Amtsnachfolger die Qualifikation der Sanitätsoffiziere Zahnarzt auf dem Gebiet der forensischen Odontostomatologie intensiv zu fördern. 

 

Den anschließenden Festvortrag übernahm Herr Prof. Dr. Lessig: er stellte weniger die Erfolge und Verdienste von AKFOS in den letzten vier Jahrzehnten in den Vordergrund als vielmehr die Entwicklung der forensischen Zahnmedizin von 1881, als 449 Tote beim Brand im Wiener Ringtheater überwiegend zahnärztlich identifiziert werden konnten, bis zu den Erfolgen der letzten Jahre und Jahrzehnte. Er sei stolz, dass AKFOS bereits seit 1989 Mitglied der „International Organization for forensic Odonto-Stomatology“ (IOFOS) sei. Alle wichtigen Informationen sollten auch zukünftig bei www.akfos.com und www.iofos.eu eingestellt werden.  

 

In diesem Jahr konnte Herr Prof. Dr. Michel Perrier, Lausanne/Schweiz, mit dem Gösta-Gustafson-Award ausgezeichnet werden. In seinem Vortrag betonte er die fachlich wertvolle Zusammenarbeit von Zahnmedizin und Justiz: dies gelte insbesondere für die Aufgabenbereiche Identifizierung, Bissspuren-Analyse, forensische Altersdiagnostik, Begutachtung von zahnmedizinischen Fehlleistungen und Beurteilung eines gerechten zahnärztlichen Honorars. Auch er stellte erfolgreiche zahnärztliche Identifizierungen vor: angefangen bei Karl dem Kühnen über Adolf Hitler und Lee Harvey Oswald, dem Mörder des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy, bis  hin zur Identifizierung eines Lebenden im Jahre 2003: Saddam Hussein. Neben den vorgenannten Einzelpersonen-Identifizierungen stellte er auch Katastrophenfälle der Neuzeit vor: die Identifizierung von 64 Mitgliedern der Sonnentempler-Sekte in den Jahre 1994 und 1995 in zwei verschiedenen Schweizer Bergdörfern: teilweise handelte es sich um Hinrichtungen, teilweise um Suizide.  

 

 

Verleihung des Gösta-Gustafson-Award 2016 an Herrn Prof. Dr. Michel Perrier
Von links nach rechts 

Prof. Dr. Rüdiger Lessig, Prof. Dr. Michel Perrier und Dr. Dr. Claus Grundmann 

 

Im Weiteren ging Perrier auf die Identifizierung der 24 Opfer des Flugzeugabsturzes von Bassersdorf/Schweiz im Jahre 2001 ein sowie die Mitwirkung bei der TsunamiKatastrophe in Thailand (2004/2005) und bei der Migrantenopfer-Bergung in einem Kühlwagen auf der Österreichischen Autobahn A4/E60 bei Parndorf im Burgenland 

(2015) mit 71 Opfern. Hierbei handelte es sich um 59 männliche und 8 weibliche Flüchtlinge sowie 4 Kinder im Alter von 11 Monaten bis 56 Jahre, die alle in einem Kühlwagen erstickt waren. Sie stammten aus dem Irak, Iran, Syrien und Afghanistan. Die Identifizierungen erfolgten in 45 Fällen per DNA-Vergleichsuntersuchungen und bei 21 Verstorbenen durch den Vergleich von Fingerabdrücken. In 4 Fällen gelang die Identifizierung durch den Vergleich sekundärer Identifizierungsmerkmale. Trotz zahlreicher zahnärztlicher Behandlungen, die bei den verstorbenen Migranten festgestellt werden konnten, gab es -aufgrund fehlender ante-mortaler Vergleichsbefunde- keine erfolgreichen zahnärztlichen Identifizierungen. 

 

Herr Dr. Dr. Jean-Marc Hutt, Strasbourg, der bei seinen inzwischen traditionell gewordenen jährlichen Referaten den AKFOS-Mitgliedern die Aktivitäten der französischen forensischen Zahnärzte („Association Française d'Identification Odontologique“, AFIO) vorstellte, beschäftigte sich diesmal mit der Kollision zweier Hubschrauber in Argentinien im März 2015, bei der es unter den verbrannten Absturzopfern u.a. mehrere französische Spitzensportler (u.a. eine Olympiasiegerin (Schwimmen) von 2012, einen Bronze-Olympiateilnehmer (Boxen) von 2008 und eine 

Seglerin) zu beklagen galt. Trotz mehrfach frakturierter Kiefer gelang es in allen 8 Fällen diese französischen Staatsbürger dental zu identifizieren: Dabei wurden die Zahnbefunde durch die französischen Zahnexperten im Institut für Rechtsmedizin in La Rioja/Argentinien erhoben und durch ein zweites Team mit den ante-mortalen Zahnbefunden im „Institut de Recherche Criminelle de la Gendarmerie Nationale“ (IRCGN) in Rosny sous Bois (nahe Paris) verglichen. Die beiden argentinischen Hubschrauberpiloten konnten durch landeseigene Experten identifiziert werden.  

 

Im zweiten Teil seines Vortrages berichtete Hutt über die Identifizierungen anlässlich des Flugzeugabsturzes eines Airbus A320 (D-AIPX; Flug: 4 U 9525) der Fluggesellschaft Germanwings vom 24.03.2015 in der Gemeinde Prads-Haute-Bléone im südfranzösischen Département Alpes-de-Haute-Provence (Französische Seealpen). Dabei galt es -wie bekannt- den Tod von 144 Passagieren und 6 

Besatzungsmitgliedern zu beklagen. Französische Staatsopfer seien nicht unter den Opfern gewesen – auch nicht am Boden. Das Team zur Aufnahme der ante-mortalen Befunde hätte aus insgesamt 17 Personen bestanden, darunter ein Rechtsmediziner und ein forensischer Zahnarzt. Im 54 Personen zählenden Team für die postmortalen Untersuchungen seien vier Rechtsmediziner und drei forensische Zahnärzte eingesetzt worden. Es seien 10.000 Fragmente gefunden worden, die das Gewinnen von 1.200 Fingerabdrücken ermöglicht hätten. Aus 3.000 untersuchten Fragmenten konnten insgesamt 150 verschiedene DNA-Profile gewonnen werden.  Zu 102 Opfern lagen ante-mortale Zahninformationen vor. An der Absturzstelle konnten insgesamt 11 einzelne Zähne und 239 Kieferteile gefunden werden.  

Die Untersuchungen ergaben, dass sich diese menschlichen Überreste auf insgesamt 

128 verschiedene Opfer aufteilten. Als Ergebnis sei festzuhalten, dass 39 Personen 

„eindeutig“ zahnärztlich identifiziert werden konnten. In 17 Fällen lag eine 

„wahrscheinliche“ und in weiteren 24 Fällen eine “mögliche“ zahnmedizinische Identifizierung vor. 

 

Frau Kriminalhauptkommissarin Isabel Riege, BKA, Wiesbaden, stellte in ihrer Funktion als hauptamtliches Mitglied der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes die IDKO-Aktivitäten der letzten 12 Monate vor: hierzu zählten der dreitägige Aus- und Fortbildungskurs am Institut für Rechtsmedizin der MartinLuther-Universität in Halle/Saale mit praktischen Übungen in der ante- und postmortalen zahnärztlichen Befundaufnahme bzw. deren Datenweiterverarbeitung unter Nutzung der Version 5 des DVI-System-International von Plass Data Software, Holbaek/Dänemark. Dabei wurden von den Zahnprotokollanten sowie den fünf zivilen und fünf militärischen Zahnärztinnen und Zahnärzten des IDKO-Kernteams die neuen, derzeit gültigen „Dental-Codes“ eingesetzt. Da bei diesen Fortbildungen regelmäßig mobile Röntgengeräte eingesetzt werden, erfolgen bei Veranstaltungen dieser Art im Vorfeld regelmäßig Unterweisungen und Belehrungen zum Umgang mit Röntgenstrahlen. Abschließend berichtete Frau Riege über einen Einsatz der IDKO anlässlich des Anschlags eines Selbstmordattentäters am 12.01.2016 in Istanbul, der u.a. 11 Deutsche Staatsangehörige in den Tod riss. Die Untersuchungen fanden ab dem 16.01.2016 im Institut für Rechtsmedizin der Berliner Charité statt. Da in acht 

Fällen Reisepässe mit biometrischen Daten vorlagen, konnten hier die Identifizierungen durch daktyloskopische Vergleichsuntersuchungen erfolgen. In zwei weiteren Fällen konnten zahnärztliche Identifizierungen ausgesprochen werden. 

 

Oberstarzt Dr. Klaus-Peter Benedix aus Diez/Lahn bereicherte die Veranstaltung durch einen Vortrag zu den rechtlichen, organisatorischen und fachlichen Grundlagen der Identifizierung von menschlichen Individuen. Dabei bezog er sich auf Artikel 35 des Deutschen Grundgesetzes: Rechts- und Amtshilfe. Anschließend ging er auf die 

Entwicklung des vom Sanitätsdienst der Bundeswehr seit 1999 ausgerichteten „Internationalen Symposiums Forensische Odonto-Stomatologie“ ein. In den zurückliegenden fast zwei Jahrzehnten sei eine exzellente Zusammenarbeit zwischen den nationalen und internationalen militärischen und zivilen Kolleginnen und Kollegen feststellbar gewesen. Die Wurzeln dieses anerkannten Symposiums würden auch in der kontinuierlich guten Zusammenarbeit mit AKFOS liegen. Schließlich hätten anlässlich der Tsunami-Katastrophe 2004 ein Sanitätsoffizier Zahnarzt nach Sri Lanka und vierzehn Sanitätsoffiziere Zahnarzt nach Thailand entsandt werden können.  

 

Oberfeldarzt Martin Ulbrich, Husum, berichtete bei der diesjährigen AKFOS-Tagung über einen „International Military Forensic Identification Course“, welcher an der University of Vancouver/British Columbia im von Herrn Dr. David Sweet geleiteten „Bureau of Legal Dentistry“ (BOLD) im Juni 2016 stattfand. Diese ausschließlich für forensisch aktive Militär-Zahnärzte der NATO-Partnernationen ausgerichtete Veranstaltung richtete sich an Kollegen aus den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Canada, Neuseeland, Australien und den USA. Als Übungsszenario diente eine simulierte Fährkatastrophe mit insgesamt 24 zu beklagenden Opfern.  

 

Im Rahmen der diesjährigen Jubiläumsveranstaltung sollten nicht nur Themen mit Identifizierungserfolgen vorgetragen werden, sondern auch weitere wissenschaftliche Arbeitsfelder vorgestellt werden: Dr. Dr. Claus Grundmann, Moers, stellte einige Fälle aus der Begutachtung von Bissverletzungen sowohl bei lebenden als auch bei toten Personen vor. Nach einem theoretischen Überblick folgten einige Beispiele von tierischen und menschlichen Bissverletzungen, die im Rahmen von Kindesmisshandlungen, Vergewaltigungen und Tötungsdelikten beigebracht wurden. Dabei gilt es immer zu unterscheiden, ob es sich um Bissverletzungen mit oder ohne Sogwirkung handelt. 

 

Im abschließenden Vortragsblock referierten Herr Reiner Napierala, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, und Herr Prof. Dr. Lessig über die Abstammung  aus juristischem und molekulargenetischem Blickwinkel. „Vater, Mutter, Kind – und die DNA stimmt“ – so stellte Napierala das Leitbild des deutschen Abstammungsrechts vor. Aber es gäbe zunehmend Ausnahmen, in denen Recht und Genetik unterschiedliche Wege gehen können. Adoptionen, Kuckuckskinder und unrichtige Vaterschaftsanerkennungen, die zum Beispiel allein dem Zweck dienen, in den Genuss von Aufenthaltsrechten zu gelangen, stünden hierfür als Beispiele. Insbesondere aber weckten moderne Lebensformen und die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin Begehrlichkeiten, die jenseits des konventionellen Familienmodells lägen und eventuell ein Umdenken im Abstammungsrecht erforderten. Der Referent wies zunächst auf die Bedeutung der statusbegründenden Abstammung hin. Er vermittelte sodann einen Überblick über das geltende deutsche Abstammungsrecht bei natürlicher Zeugung, das in den §§ 1591 ff BGB geregelt sei. Im Weiteren ging der Referent auf die in Deutschland derzeit erlaubten Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin ein, namentlich auf die künstliche Befruchtung mittels offizieller Samenspende.  

 

Es wurden Unzulänglichkeiten im geltenden Recht aufgezeigt, da nicht sichergestellt sei, dass der für die Geburt des Kindes mitverantwortliche Partner der Kindesmutter dauerhaft in die rechtliche Elternpflicht genommen werden könne. Einen nicht unerheblichen Teil seiner Ausführungen widmete der Referent danach der rechtlichen Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Auch insoweit wurde deutlich, dass die Gesetzeslage in hohem Maße lückenhaft und daher überdenkenswert erscheinen würde. Napierala nutzte abschließend die Gelegenheit, um entsprechende Reformvorschläge zur Stärkung der Vaterschaft im Falle der Samenspende und zur Ermöglichung einer zweiten Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren vorzustellen. Er berichtete über die Arbeit des Deutschen Juristentages, eines eingetragenen Vereins mit rund 7.000 Mitgliedern sämtlicher Berufsgruppen: Die Fachabteilung für Familienrecht befasste sich nämlich im September 2016 auf der diesjährigen Tagung des Deutschen Juristentages in Essen mit der „Rechtlichen, biologischen und sozialen Elternschaft“.  

Die Reformbeschlüsse der Fachabteilung zum Abstammungsrecht wurden auszugsweise vorgestellt und erläutert. 

 

Prof. Dr. Rüdiger Lessig ging auf die molekulargenetischen Aspekte der Abstammungsuntersuchungen ein. Dabei berichtete er zuerst über die Regelungen aus dem Gendiagnostikgesetz, welches bei Juristen in diesem Zusammenhang eher nicht in den Fokus gerät. Seit Inkrafttreten des  Gesetzes am 1. Februar 2012 sind von der dazu einberufenen Gendiagnostikkommission Richtlinien erarbeitet worden, welche auch für die Abstammungsuntersuchungen Gültigkeit haben. So sind z. B. heimliche Untersuchungen in Deutschland verboten. Auch müssen die Labore bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit eine derartige Untersuchung anschließend von den Gerichten akzeptiert wird. An Hand von verschiedenen 

Fallkonstellationen wurde erläutert, welche Aussagemöglichkeiten zur Abstammung bestehen. So konnte gezeigt werden, dass auch Geschwisterschaften ohne Untersuchung der Eltern mit den modernen Methoden geklärt werden können. 

 

Bei der abschließenden Mitgliederversammlung berichteten Lessig und Grundmann über ihre Aktivitäten seit der letzten Jahrestagung: schwerpunktmäßig über das „Symposium of the International Academy of Legal Medicine (IALM)“, welches im Juni 2016 in Venedig stattfand. Beide Vorstandsmitglieder waren mit eigenen Vorträgen vertreten. Im September 2016 richteten beide Vorstandsmitglieder in Halle/Saale -gemeinsam mit der IDKO des BKA und Oberstarzt Dr. Benedix- einen weiteren Speziallehrgang zur Identifizierung von Opfern von Massenkatastrophen aus. Auf dem 26. Kongress der „Association Française d'Identification Odontologique“ (AFIO), die Ende September 2016 in Strasbourg stattfand, waren die beiden AKFOSVorstandsmitglieder ebenfalls mit je einen Vortrag vertreten. Mehrere kleinere Aktivitäten -rund über Jahr verteilt- wurden ebenfalls vorgestellt. 

 

Anschließend wurde der bisherige Vorstand einstimmig entlastet. Ebenfalls einstimmig (unter Enthaltung der jeweiligen Kandidaten) wurden die bisherigen Vorstandsmitglieder in ihren Ämtern bestätigt: Prof. Dr. Lessig als Erster Vorsitzender, Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener, Münster, als Zweiter Vorsitzender und Dr. Dr. Grundmann als Sekretär und Schriftführer. 

 

Die 41. AKFOS-Jahrestagung findet am Samstag, den 21.10.2017, im Hörsaal der Inneren Medizin der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz statt. Hierzu lädt der AKFOS-Vorstand bereits an dieser Stelle herzlich ein. 

 

 

Kontaktadresse:  Dr. med. Dr. med. dent. 

    Claus Grundmann     -AKFOS-Sekretär- Arnikaweg 15 

47445 Moers 

 

E-Mail: clausgrundmann@hotmail.com 

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